Ohne EPA geht nichts, oder Amerika kann kommen

„Wenn Ihr eure Motorräder per Schiff oder Flugzeug in die USA einführen wollt, denkt an die EPA, sonst kommt ihr nicht rein“ lautet der gute Tipp von Julia von den Fahrbelwesen.

Bei EPA fällt mir spontan die Einmannpackung der Bundeswehr ein. Ihr wisst schon (entsprechendes Alter vorausgesetzt), das Unterwegsgaladinner mit den „leckeren“ Dauerkeksen. Der Name Panzerplatten kommt nicht von ungefähr…

Aber das Ganze hat nichts mit Essen zu tun. Es geht darum, dass unsere Motorräder nicht den amerikanischen Abgasbestimmungen entsprechen. Wie jetzt?! Nagelneue Motoräder (die übrigens auch in den USA verkauft werden) entsprechen nicht den Abgasbestimmungen?

Die schon, aber der obligatorische Aktivkohlefilter für den Kraftstofftank fehlt bei unseren. Dieser soll verhindern, dass der im Tank verdunstende Kraftstoff in die Umwelt entweicht (von welch gigantischen Mengen reden wir denn?). Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder für teuer Geld nachrüsten oder eine Ausnahmegenehmigung bei der EPA ( der Amerikanischen Umweltbehörde) beantragen. Diese gilt für maximal 1 Jahr, dann muss das Fahrzeug wieder ausgeführt werden.

Aber zum Glück ist die ganze Prozedur recht einfach: Man muss die EPA per Email kontaktieren, inklusive eines unterschriebenen Anschreibens (eingescannt per PDF) mit dem Grund für die Fahrzeugeinführung, der Adresse in den USA, dem Zeitraum sowie den persönlichen Daten (Name, aktueller Wohnsitz), den Fahrzeugdaten, einem Eigentumsnachweis und dem ausgefüllten Vordruck EPA Form 3520-1

Nach 3 Wochen bekommt man, wie in unserem Fall, die Ausnahmegenehmigung von der EPA, welche man bei der Einfuhr vorzeigen muss. Das Fahrzeug muss nach spätestens einem Jahr wieder ausgeführt werden, ansonsten wird es teuer…

Ja, Amerika wir kommen!!!!